Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen von pro plus berlin e.V.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit dem Verein pro plus berlin e.V. geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Soweit von diesen AGB abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden, haben diese Vorrang.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann per Anmeldungsformular auf www.proplusberlin.com oder per E-Mail an info@proplusberlin.com erfolgen. Mit der Anmeldung geben die Teilnehmenden ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn pro plus berlin e.V. das Angebot innerhalb von fünf Kalendertagen nach Absendung des Angebots annimmt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Zahlungsbedingungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind Teilnahmeentgelte, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Teilnehmende haben das vereinbarte Teilnahmeentgelt für die Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen.
Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung ist die Rechnung unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer bis vor der Veranstaltung zu begleichen.

4. Rücktritt

Teilnehmende können bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in Textform kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt der Teilnehmenden ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei pro plus berlin e.V. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme werden 100% des Teilnahmebeitrages als Kostenpauschale erhoben. 

In besonderen Fällen, z.B. Krankheit, Todesfall, o.ä. kann von der vorgenannten Regelung abgewichen und der komplette Teilnahmebeitrag erstattet werden. Der Vorstand entscheidet über die Erstattung auf Antrag per Beschluss.

5. Absage und Änderungen von Veranstaltungen

Veranstaltungen können verschoben oder abgesagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. zu geringe Anzahl an Teilnehmenden, Erkrankung von Referent:innen oder höhere Gewalt. Die Mindestanzahl an Teilnehmenden liegt, wenn nicht in der Ausschreibung der Veranstaltung anders festgelegt, bei fünf Personen. Wird eine Veranstaltung wegen eines wichtigen Grundes verschoben oder abgesagt, besteht ein Anspruch der Teilnehmenden auf Ersatz von Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Hotelkosten) nicht. 

Die Teilnehmenden werden über eine Verschiebung oder Absage unter der in der Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. 

Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass die Teilnehmenden an einem angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen können oder wollen. 

pro plus berlin e.V. behält sich vor, Referent*innen zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf aus sachlichen Gründen zu ändern. Teilnehmende können daraus keine Ansprüche, z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts, ableiten.

6. Ausschluss von der Teilnahme

pro plus berlin e.V. ist berechtigt, Teilnehmende von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn Teilnehmende die Veranstaltung gröblich stören. Im Fall eines Ausschlusses bleibt der Anspruch von pro plus berlin e.V. auf Zahlung des Teilnahmeentgelts bestehen.

7. Haftung

pro plus berlin e.V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer Haftung aus einer Garantie oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von pro plus berlin e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pro plus berlin e.V. beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen) beruhen.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

9. Gerichtsstand

Für Teilnehmende, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und haben ihren Sitz in Deutschland haben, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.